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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06 (https://dejure.org/2007,21326)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.05.2007 - 2 M 165/06 (https://dejure.org/2007,21326)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 2 M 165/06 (https://dejure.org/2007,21326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • michaelbertling.de (Auszüge)

    Beamtenrecht: Konkurrentenschutz / Rechtsprechung / Abbruch des Auswahlverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2002 - 2 M 15/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06
    Aus der Organisationsfreiheit des Dienstherrn folgt vielmehr sein nach pflichtgemäßem Ermessen auszuübendes Recht, bei der Stellenbesetzung u.a. zwischen Versetzung und Beförderung zu wählen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, BVerwGE 122, 237 sowie Beschl. d. Senats v. 23.07.2002 - 2 M 15/02 -, jew. m.w.N.).

    Er hat dann auch Versetzungsbewerber in das an den Maßstäben der Bestenauslese auszurichtende Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, BVerwGE 122, 237 sowie Beschl. d. Senats v. 23.07.2002 - 2 M 15/02 -, jew. m.w.N.).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 47, 52 Abs. 2, 53 Abs. 3 GKG (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.07.2002 - 2 M 15/02 -, NVwZ-RR 2003, 577).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2004 - 1 B 42/04

    Besetzung eines Dienstpostens; Gewährung des rechtlichen Gehörs; Konkurrenz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06
    Wird im Falle einer Konkurrenz zwischen Versetzungs- und Beförderungsbewerber dem Versetzungsbewerber der Vorzug gegeben, so werden durch die Stellenbesetzung allerdings keine vollendeten Tatsachen geschaffen, weil eine statusrechtliche Veränderung nicht erfolgt und die Versetzungsentscheidung wieder rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 23.04.2004 - 1 B 42/04 -, NWVBl. 2004, 466, 468; ebenso im Falle einer Umsetzung OVG Koblenz, Beschl. v. 09.10.1998 - 10 A 11390/98 -, NVwZ-RR 1999, 592).

    Soweit für Fälle wie den vorliegenden die Auffassung vertreten worden ist, auch die drohende Erledigung des um die Stellenbesetzung geführten Hauptsacheverfahrens rechtfertige nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 16.10.2003 - 1 B 1348/03 -, NVwZ-RR 2004, 437; anders aber offenbar im Ergebnis OVG Münster, Beschl. v. 23.04.2004 - 1 B 42/04 -, NWVBl. 2004, 466, 468 - obiter dictum -) folgt der Senat dieser Auffassung nicht.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06
    Aus der Organisationsfreiheit des Dienstherrn folgt vielmehr sein nach pflichtgemäßem Ermessen auszuübendes Recht, bei der Stellenbesetzung u.a. zwischen Versetzung und Beförderung zu wählen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, BVerwGE 122, 237 sowie Beschl. d. Senats v. 23.07.2002 - 2 M 15/02 -, jew. m.w.N.).

    Er hat dann auch Versetzungsbewerber in das an den Maßstäben der Bestenauslese auszurichtende Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - 2 C 17/03 -, BVerwGE 122, 237 sowie Beschl. d. Senats v. 23.07.2002 - 2 M 15/02 -, jew. m.w.N.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch des Konkurrenten lässt sich daher nur mittels einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2003 - 1 B 1348/03

    Bewerbung eines Kommunalbeamten um einen anderen Dienstposten; Fehlen eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06
    Soweit für Fälle wie den vorliegenden die Auffassung vertreten worden ist, auch die drohende Erledigung des um die Stellenbesetzung geführten Hauptsacheverfahrens rechtfertige nicht den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 16.10.2003 - 1 B 1348/03 -, NVwZ-RR 2004, 437; anders aber offenbar im Ergebnis OVG Münster, Beschl. v. 23.04.2004 - 1 B 42/04 -, NWVBl. 2004, 466, 468 - obiter dictum -) folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06
    Denn dann handelt es sich nicht mehr um die ursprünglich ausgeschriebene Stelle, sondern um eine neue Stellenbesetzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127; s. ferner OVG Münster, Beschl. v. 12.05.2003 - 1 A 1759/02 -, NVwZ-RR 2004, 436).
  • OVG Saarland, 29.05.2002 - 1 W 9/02

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich eines Abbruchs eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06
    Wenn nach § 4 Abs. 4 Gleichstellungsgesetz (GlG M-V) eine Stelle auf begründetes Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten neu ausgeschrieben werden soll, wenn in Beschäftigungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbungen qualifizierter Frauen vorliegen, so dürfte dieser Regelung zu entnehmen sein, dass der Gesetzgeber in der Wiederholung einer Ausschreibung ein zulässiges und sinnvolles Mittel zur Verwirklichung der allgemeinen Ziele des Gleichstellungsgesetzes gemäß § 2 Abs. 1 GlG M-V sieht (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.05.2002 - 1 W 9/02 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2003 - 1 A 1759/02

    Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06
    Denn dann handelt es sich nicht mehr um die ursprünglich ausgeschriebene Stelle, sondern um eine neue Stellenbesetzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127; s. ferner OVG Münster, Beschl. v. 12.05.2003 - 1 A 1759/02 -, NVwZ-RR 2004, 436).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.1998 - 10 A 11390/98

    Diensstelle; Örtliche Zuständigkeit in Beamtensachen; Konkurrentenstreit;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06
    Wird im Falle einer Konkurrenz zwischen Versetzungs- und Beförderungsbewerber dem Versetzungsbewerber der Vorzug gegeben, so werden durch die Stellenbesetzung allerdings keine vollendeten Tatsachen geschaffen, weil eine statusrechtliche Veränderung nicht erfolgt und die Versetzungsentscheidung wieder rückgängig gemacht werden kann (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 23.04.2004 - 1 B 42/04 -, NWVBl. 2004, 466, 468; ebenso im Falle einer Umsetzung OVG Koblenz, Beschl. v. 09.10.1998 - 10 A 11390/98 -, NVwZ-RR 1999, 592).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.1998 - 3 M 35/98

    Dienstherr; Einstellung; Beförderung; Versetzung; Anordnung; Umsetzung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2007 - 2 M 165/06
    Allerdings können personalwirtschaftliche Gründe geeignet sein, eine - ggf. auch nachträgliche - Beschränkung des Auswahlverfahrens auf Beförderungsbewerber zu rechtfertigen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 25.09.1998 - 3 M 35/98 -, DÖD 1999, 94).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2024 - 2 MB 16/23

    Fehlender Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren zwischen Versetzungs-

    Dagegen lässt sich auch nicht einwenden, dass sich das um die Stellenbesetzung geführte Hauptsacheverfahren mit der nicht mehr rückgängig machbaren Beförderung des Beigeladenen erledigt habe, weil es sich bei einer späteren Versetzung oder Umsetzung des Beigeladenen nicht mehr um die ursprünglich ausgeschriebene Stelle, sondern um eine neue Stellenbesetzung handelte, sodass sich der Bewerbungsverfahrensanspruch des Konkurrenten nur mittels einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO sichern ließe (so und im Einzelnen zu einer Konkurrenz zwischen Versetzungs- und Beförderungsbewerber mit Besetzung des Beförderungsbewerbers auf die ausgeschriebene Stelle: OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 2 M 165/06 -, juris Rn. 21 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - 2 C 62.85 -, juris Ls 3 und Rn. 22 ff).

    Entgegenhalten lässt sich dem auch nicht, dass eine Rück- oder Weiterversetzung) des ausgewählten Bewerbers mangels eines in der jeweiligen Behörde später gegebenenfalls nicht mehr vorhandenen - entsprechend bewerteten - Dienstpostens gefährdet sein könne und sich dies zum Zeitpunkt der Entscheidung noch gar nicht absehen lasse (vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluss vom 20. März 2018 - 2 B 10010/18 -, juris Rn. 9 mit Verweis auf OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 2 M 165/06 - und offengelassen in OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. April 2012 - 5 ME 44/12 -, jeweils juris).

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2012 - 5 ME 44/12

    Umsetzung eines Referatsleiters beim Niedersächsischen Finanzministerium auf eine

    Dieser Position ist indes - worauf der Antragsteller zu Recht hinweist (Beschwerdebegründung vom 5. März 2012, Ziffer 1, Seite 2) - das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern entgegengetreten und hat in Falle eines Versetzungsbewerbers, der eine Auswahlentscheidung zugunsten eines Beförderungsbewerbers angegriffen hatte, einen Anordnungsgrund bejaht (Beschluss vom 21.5.2007 - 2 M 165/06 -, juris Rn. 21).

    Damit bliebe aber unberücksichtigt, dass es sich bei der späteren Freimachung und Wiederbesetzung einer Stelle nicht mehr um die ursprünglich ausgeschriebene Stelle, sondern um eine neue Stellenbesetzung handelt (BVerwG, Urteil vom 25.8.1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, juris Rn. 22 bis 25; OVG Meckl.-V., Beschluss vom 21.5.2007, a. a. O., Rn. 21; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 23).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2016 - 9 SaGa 1640/16

    Einstweilige Verfügung - vorläufige Unterlassung einer Stellenbesetzung

    Kann eine streitgegenständliche Stelle jederzeit durch Versetzung wieder freigemacht werden, wenn sich im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass die vorgenommene Besetzungsentscheidung rechtswidrig war, droht kein den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigender Rechtsverlust (vgl. zur diesbezüglichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08. Januar 2014 - 3 CE 13.2202 -, juris; VG München, Beschluss vom 17. Mai 2016 - M 5 E 16.730 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 08. März 2016 - AN 1 E 16.00149 -, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. April 2015 - 12 L 2112/14, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2004 - 1 B 42/04 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 2 M 165/06 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 2 B 10010/18

    Beamtenernennung; Konkurrenz einer Umsetzungsbewerbers mit einem

    Diesem Ergebnis lässt sich nicht das in der Rechtsprechung diskutierte Argument entgegenhalten, wonach eine solche Rück- oder Weiterumsetzung des ausgewählten Bewerbers mangels eines in der jeweiligen Behörde später ggf. nicht mehr vorhandenen - entsprechend bewerteten - Dienstpostens gefährdet sein kann und sich dies zum Zeitpunkt der Eilentscheidung noch gar nicht absehen lasse (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 2 M 165/06 - offen gelassen vom OVG Nds, Beschluss vom 10. April 2012 - 5 ME 44/12 -, beide juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2021 - 5 ME 187/20

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    Der Antragsgegner kann demgegenüber nicht mit Erfolg unter Berufung unter anderem auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 16.10.2003 - 1 B 1348/03 -, juris) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 11.11.2008 - 3 CE 08.2643 -, juris) geltend machen, ein Anordnungsgrund sei deshalb nicht gegeben, weil der Antragsteller, anders als die Beigeladene, nicht ein Beförderungsbewerber, sondern ein Versetzungsbewerber sei (vgl. zu dieser Rechtsprechung bereits kritisch Nds. OVG, Beschluss vom 10.4.2012 - 5 ME 44/12 -, juris Rn 13 f.; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 21.5.2007 - 2 M 165/06 -, juris Rn 21).
  • VGH Bayern, 29.09.2015 - 3 CE 15.1604

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung mit Beförderungsbewerber;

    Selbst wenn das konkrete Stellenbesetzungsverfahren mit der Ernennung des Beigeladenen beendet ist (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 10.4.2012 - 5 ME 44/12 - juris Rn. 14, OVG Greifswald, B.v. 21.5.2007 - 2 M 165/06 - juris Rn. 21), hat sich vorliegend das (End)ziel des Antragstellers - nämlich die Umsetzung auf den streitgegenständlichen Dienstposten - noch nicht erledigt und kann in der Hauptsache weiter verfolgt werden (vgl. OVG NRW, B.v. 16.10.2003 - aaO. Rn. 17).
  • VGH Bayern, 01.09.2015 - 3 CE 15.1327

    Einstweilige Anordnung; Dienstpostenbesetzung mit Beförderungsbewerber;

    (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 16.10.2003 -1 B 1348/03 juris Rn. 17; a.A. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 21.5.2007 - 2 M 165/06 - juris Rn. 21).
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